Schutzkleidung in der Pharmazie und Medizin
Die neue PSA-Verordnung und ihre Bedeutung für den Umgang mit CMR-Arzneistoffen und potenziell infektiösen Materialien.
Seit 20 Jahren können sich Nutzer:innen von zertifizierter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) darauf verlassen, dass ihre Produkte grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die seit 1989 gültige PSA-Richtlinie 89/686/EWG schuf die Voraussetzungen für ein europaweit einheitliches Gestaltungs- und Prüfniveau, das wesentlich zur Verlässlichkeit von individuellen Schutzmaßnahmen beigetragen hat.
Formulierungsunschärfen sowie geänderte Vorgaben zur Markt- und Produktüberwachung machten im Laufe der Jahre allerdings eine Überarbeitung erforderlich. Mit der letzten Übergangsfrist ist deshalb im April 2019 die PSA-Richtlinie abgelaufen. Schon zwei Jahre zuvor trat als Nachfolgerin die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in Kraft. Ausführlicher, präziser und bindender als ihre Vorgängerin regelt sie seitdem den Entwurf sowie das Bereitstellen und den freien Verkehr von PSA innerhalb der Europäischen Union.
Der folgende Artikel zeigt auf, welche Bedeutung die neuen Bestimmungen für den persönlichen Arbeitsschutz beim Umgang mit CMR-Arzneistoffen und infektiösen Materialien haben.
Autoren des Artikels: Michael Klein und Tobias Mürdel, D-Elmshorn
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